Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hochschule Mannheim ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hs-mannheim.de und alle Subdomains.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Grafiken und Bilder haben keine Alternativtexte.
- Strukturelementen wie bspw. Überschriften sind nur teilweise als HTML-Strukturelemente ausgeführt.
- Teilweise ist der Helligkeitskontrast nicht ausreichend.
- Eine Bedienung ausschließlich mit der Tastatur ist nicht möglich.
- Es bestehen Tastaturfallen.
- Animierte Inhalte können nicht angehalten werden.
- Eine leichte Navigation ist nicht möglich, da Blöcke nicht übersprungen werden können.
- Der Linkzweck ist nur teilweise angegeben.
- Der Quellcode der Webseite ist nicht fehlerfrei.
- Es gibt keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
- Es gibt keine Erläuterungen in Leichter Sprache.
- Dokumente wie bspw. PDFs sind nicht oder nur teilweise UA-konform und die Anforderungen in Abschnitt 10 der EN 301 549 werden nicht oder nur teilweise erfüllt
Unverhältnismäßige Belastung
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, sind nicht barrierefrei.
- Videos haben nur teilweise Untertitel oder Transkriptionen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.03.2024 erstellt.
Methodik der Prüfung:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit
Adalbert-Stifter-Straße 105, 70437 Stuttgart
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.03.2024 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
barrierefreiheit@hs-mannheim.de
Prof. Thomas Ihme: Beauftragter der Hochschule für Angelegenheiten von Studierenden mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung
t.ihme@hs-mannheim.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] nicht barrierefrei zugänglich [ist] [sind], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.